Diversitätsorientierte Lehre begreift Vielfalt nicht ausschließlich als Herausforderung, sondern gleichermaßen als Chance und Bereicherung für die Gesamtorganisation und für die einzelne Lehrveranstaltung, indem sie die vielfältigen Voraussetzungen und Erfahrungshintergründe der Studierenden einbezieht.
Diversitätsorientierte Lehre ist auf die Partizipation aller ausgerichtet und schafft ein inklusives Lernklima, in dem die optimale Entwicklung aller ermöglicht wird.
Diversitätsorientierte Lehre bereitet Studierende darüber hinaus auf ein Leben in (beruflichen) Kontexten vor, in dem Vielfalt gesellschaftliche Realität ist.
Im Rahmen des Diversity-Auditierungsverfahren „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft wurde das Grundlagenpapier „Diversitätsorientierte Lehre – diversitätsorientierte Hochschuldidaktik“ erarbeitet, welches neben einer ausführlichen Begriffsklärung auch verschiedene Aspekte einer diversitätsorientierten Lehrkompetenz sowie Implikationen für die Hochschuldidaktik enthält.
Handreichung Gendersensible und diskriminierungsarme Darstellungen in juristischen Fallbeispielen
Diese Handreichung legt den Fokus auf eine diskriminierungsarme und gendersensible Fallgestaltung als einen von mehreren Handlungsfeldern diversitäts- und gendersensibler Lehre in den Rechtswissenschaften. Die Handreichung knüpft an einen Austausch mit Dozent:innen der rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) an.